Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 207/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7434
OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 207/12 (https://dejure.org/2015,7434)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.03.2015 - 6 U 207/12 (https://dejure.org/2015,7434)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. März 2015 - 6 U 207/12 (https://dejure.org/2015,7434)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB
    Prospekthaftung: Beweislast für eine Verletzung der Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 207/12
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass bei einem Beitritt zu einer Gesellschaft, der sich durch Vertragsschluss mit den übrigen Gesellschaftern vollzieht, solche (vor-)vertraglichen Beziehungen zwischen Gründungsgesellschaftern und dem über einen Treuhänder beitretenden Kommanditisten jedenfalls dann bestehen, wenn der Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag wie ein unmittelbar beigetretener Kommanditist behandelt werden soll (vgl, BGH NJW-RR 2012, 937 Tz. 10).

    Dazu gehört eine Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können (vgl. BGH NJW-RR 2012, 937 Tz. 13; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 311 Rn. 70 f).

  • LG Hamburg, 22.11.2012 - 309 O 5/12

    Prospekthaftung: Haftung des Gründungskommanditisten gegenüber einem über einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 207/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.11.2012, Az. 309 O 5/12, abgeändert.

    das Urteil des Landgericht Hamburg vom 22.11.2012, Az. 309 O 5/12, teilweise abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.

  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 244/01

    Pflichten der Prospekthaftungsverantwortlichen bei Veränderungen nach Herausgabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 207/12
    Der Sachverhalt, der dem Urteil des BGH vom 15.12.2009 (II ZR 244/01) zugrunde lag, ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 207/12
    Da es sich um eine Prognose handelt, ist es für deren Korrektheit erforderlich, genügt aber auch, dass die Prognose im Prospekt durch Tatsachen gestützt und ex-ante betrachtet vertretbar sein muss (vgl. BGH NJW-RR 2010, 115 Tz 19).
  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 207/12
    Denn der - wie hier - im Prospekt und im Gesellschaftsvertrag namentlich benannte Gründungskommanditist hat bei dem Zustandekommen des Beitritts von Kapitalanlegern persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und ist nach den Grundsätzen vorvertraglicher Haftung dann schadensersatzpflichtig, wenn und soweit er seiner Verpflichtung zur Aufklärung seiner künftigen Vertragspartner über Nachteile und Risiken der Kapitalanlage schuldhaft nicht genügte (vgl. BGH NJW 2006, 2410 Tz. 7; Palandt/ Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 311 Rn. 71).
  • BGH, 06.07.2021 - XI ZB 27/19

    Musterverfahren über die Unrichtigkeit eines Verkaufsprospekts

    Außerdem kommt es nicht mehr darauf an, dass die vom Oberlandesgericht festgestellten Prospektfehler nicht vorliegen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 5. März 2015 - 6 U 207/12, juris Rn. 80 ff., 84 ff. und 97 ff.).
  • LG Stade, 14.01.2016 - 3 O 8/14

    Windernergieanlage - Prospekthaftung - Schadensberechnung

    Der Anleger hat insoweit den vollen Beweis einer Verletzung der Aufklärungspflicht zu erbringen, den zur Aufklärung Verpflichteten trifft aber eine sekundäre Darlegungslast, er muss zunächst darlegen, in welcher Weise er seinen Pflichten nachgekommen ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 05. März 2015 - 6 U 207/12 -, Rn. 74, juris; Palandt/Grüneberg, § 280 Rn. 36 und 50).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht